Führerschein

Die Checkliste für den Führerschein

Endlich nicht mehr auf den Fahrservice der Eltern angewiesen sein. Ob beim begleiteten Fahren (ab 17 Jahren), oder endlich alleine fahren. Der bestandene Führerschein bedeutet für die meisten Jugendlichen eine völlig neue Freiheit.

Einige Dinge müssen aber noch erledigt werden. Die folgende Checkliste soll dabei helfen:

Erste Hilfe Kurs

Eine Auskunft über Anbieter des Erste-Hilfe-Kurses bekommt ihr in der Fahrschule.
 

Sehtest

Könnt ihr bei jedem Optiker machen lassen. Wird bei manchen Erste-Hilfe-Kurse zusätzlich angeboten.

Lichtbild

Könnt ihr in vielen Foto-Studios machen lassen. Meistens ohne Termin.
 

Führerscheinantrag

Gebt die oben genannten Unterlagen gesammelt bei uns ab, wir reichen den Antrag beim Straßenverkehrsamt ein.

Die Fahrerlaubnisklassen

Klasse B

Kraftfahrzeuge bis 3500 kg, gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.
Zugfahrzeug auch mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahrens.

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.

Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahrens.

Klasse B96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg.

Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahrens.

Klasse A

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50ccm, oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h, auch mit Beiwagen.

Mindestalter bei Direkteinstieg 24 Jahre. Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ab 20 Jahre.

Klasse A2

Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS), auch mit Beiwagen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht, darf max. 0,2 kW/Kg betragen.

Mindestalter 18 Jahre.

Klasse A1

Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung bis 11 kW, auch mit Beiwagen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht, darf max. 0,1 kW/kg betragen.

Mindestalter 16 Jahre

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor, mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, oder einer max. Nennleistung von bis zu 4kW im Falle von Elektromotoren.

Mindestalter 16 Jahre

Mofa

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, mit einer der Bauart gewährleisteten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 Km/h.

Mindestalter 15 Jahre

Klasse B196

Erfahrene Autofahrer erhalten nun die Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren. Hierfür bilden wir Sie aus.

Unsere Preise

Unsere aktuellen Preise, fragen Sie bitte per E-Mail an, oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Unser Service für Euch

Wir bringen Eure Unterlagen zur Bearbeitung zum Straßenverkehrsamt. Dafür entstehen Euch keine Mehrkosten.
Wenn Ihr zu Euren Fahrstunden von zu Hause abgeholt werden möchtet, zahlt ihr dafür keinen Aufpreis.